Hopfenkultivierung, -anbau und Vermarktung

Frühe Kultivierung des Hopfens

Wann und wo der Wildhopfen erstmals in Kultur genommen wurde, ist nicht nachweisbar. Es könnte vermutet werden, dass die Klöster im frühen Mittelalter bei der Anlage ihrer Kräutergärten den wildwachsenden und für Heilzwecke gesammelten Hopfen erstmals kultivierten. Die Klostergärten spielten in der Entwicklung von Pflanzen- und Heilmittelkunde eine wichtige Rolle.

Im Kloster St. Gallen sind verschiedene Gärten im Klosterplan aus dem Jahr 814 aufgezeichnet. Darunter befindet sich ein „Arzneigarten“ (herbularius) mit zehn Beeten. Allerdings ist in den etwa zur selben Zeit verfassten „Capitulare de villis“ von Karl dem Großen in der Liste der Pflanzen, Hopfen nicht aufgeführt. Möglicherweise liegt der Grund darin, dass es sich bei diesen Vorschriften nur um die Vorgaben für die Krongüter handelt. Eine schlüssige Erklärung liefert dies allerdings nicht. Auf die mehrmals in der Literatur geäußerte Meinung, die Bierherstellung habe bei der Hofbewirtschaftung zur Zeit Karl d. Großen nur eine untergeordnete Rolle gespielt, wird später eingegangen.

Anzumerken sei in Zusammenhang mit dem Kloster St. Gallen, dass dort drei Brauereien ihren Standort hatten. Alle drei hatten zwar ihre eigenen Getreidespeicher, von einem Lager für Hopfen ist keine Rede.

Kultivierung heute

Rasen- und Busch-Kultur im Hopfenanbau

Eine erste Form der Anpflanzung von Hopfen in kultivierter Form war – zumindest für den europäischen Raum – die Rasen- und Busch-Kultur. „Der wilde Hopfen gab nicht genug man schnitt Stücke vom Wurzelstock des Wildhopfens ab und pflanzte sie dahin und dorthin“ (Braungart, S. 93).

Die Buschform wurde wohl dort angewandt, wo für diese Pflanzform wenig Raum vorhanden war , also vor allem in den Kräutergärten von Klöstern und Krongütern. Beim „Rasenhopfen“ wurden die Stockreihen so weit auseinandergesetzt, dass das Grasmähen nicht behindert wurde und Vieh zwischen den Stockreihen weiden konnte. Offensichtlich brauchte der Rasenhopfen auch weniger Pflege, soll dafür aber eine schlechte Qualität geliefert haben: so soll er „nur für den eigenen Bedarf, nicht für den Hopfenhandel [geeignet gewesen sein]“ (Braungart, S. 92).

Aus den vorliegenden Unterlagen über die ersten Hopfenanlagen ist nicht ersichtlich, wie hoch die Hopfenstange war. „Man steckt im Frühjahr in die halb offenen Löcher [Anm.: in die im Winter ausgehobenen Löcher] auf den gelockerten Boden die Fechser. Später steckt man Stangen und düngt an“ (Braungart, S. 92).

Von der Stangenkultur zum Weitspanngerüst

Braungart schreibt zur Länge der Stengel (Reben): „Beim Wildhopfen erreichen die Stengel […] selten Längen oder Höhen, welche über 3,60-4,50 oder gar 6m gehen; bei dem Kulturhopfen haben […] Stengel, die [bis zu 9 und 12m] hoch werden“ (Seite 158).

Bei der Stangenkultur wurden die circa 9m langen Stangen, meist aus Fichtenholz in vorgefertigte Löcher gestellt und mit Bodenerde befestigt. An den Stangen konnte sich dann die Hopfenrebe bei ihrem Wachstum hochranken. Die Stangenkultur war äußerst windanfällig und Sturm gefährdet. Außerdem erforderte sie beim Aufstellen einen mühseligen Arbeitsaufwand. Nach der Ernte – die Pflücke fand damals noch im Hopfengarten statt – wurden die Stangen im Feld in zeltartigen Kuppeln überwintert. Auf historischen Darstellung ist diese Aufbauform gut überliefert.

Die Stangenkultur war wohl eine Weiterentwicklung der Busch- und Rasenkultur. Die sich aus der Wildform entwickelten Pflanzen erbrachten längere Reben, denen man mit entsprechend längeren Stangen eine höhere Wuchsmöglichkeit bot.

Genaue Informationen zur Entstehung der letztlich 9m langen Stangenkultur liegen nicht vor. So ist auch erklärbar, dass manche Quellen von einer 1000-jährigen Geschichte der Stangenkultur berichten. Möglicherweise könnte die Verbesserung der Produktivität durch die Stangenkultur gegenüber der Busch- und Rasenkultur mit der erhöhten Bierproduktion – etwa zu Beginn der frühen Neuzeit, also zwischen dem 13. bis Ende des 15. Jahrhunderts zusammenhängen.

Letztlich wurde dann Mitte des 20. Jahrhunderts die Stangenkultur durch das sogenannte Weitspanngerüst ersetzt. Diese heutzutage weltweit übliche Anbauform beruht auf statischen Berechnungen, vor allem in Bezug auf das Bodenrelief. Das Weitspanngerüst wird nach der Ernte nicht abgebaut und  besteht aus senkrecht stehenden Mittelsäulen und schräg stehenden Randsäulen; das Gerüst wird durch Verdrahtung gehalten.

Die Weitspann-Stangen haben etwa die gleiche Höhe wie die Anlagen der früheren Stangenkultur. In einigen Anbaugebieten in China (bspw. Xinjiang oder Gansu) wird Hopfen in Niedriggerüst-Anlagen kultiviert. Diese Anlagen haben eine Höhe von ca. 3m, der Grund für die geringe Höhe dieser Anlagen liegt in der geringen Windanfälligkeit.

Die Arbeit im Hopfengarten

Im Frühjahr, wenn der Boden nach dem Frost gelockert ist, beginnt die erste Arbeit im Hopfengarten. Der Wurzelstock wird von den verbliebenen Stengelresten des Vorjahres gesäubert, in Fachkreisen „Schneiden“ genannt, folglich kann der Wurzelstock neue Triebe bilden. Zwei bis drei Triebe, nachdem sie eine Länge von etwa 0,5m haben, werden an die Aufleitdrähte angeleitet. Die Aufleitdrähte werden jährlich neu in den Gerüstanlagen aufgehängt. Für die obere Befestigung wird ein Traktor mit Hebebühne eingesetzt.

Im Laufe des Frühjahrs bis frühen Sommer wächst nun die Pflanze bis zur Gerüsthöhe, oft bildet sie einen Überhang, der den ha-Ertrag verbessert. Ende Juni – nördlichen Breitengrades – blüht der Hopfen. Er braucht dazu die bei den Standortbedingungen genannte Tageslichtdauer. Anschließend bildet die Pflanze die Dolden aus. Sie können dann je nach Sorte (es gibt früh-, mittel- und spätreifenden Hopfen) Ende August, Anfang September geerntet werden.

Die Hopfenernte

Bis zum 20. Jahrhundert

Vor der Erläuterung der Hopfenernte mit technischen Hilfsmitteln, soll ein historischer Blick auf die „Hopfenpflücke“ geworfen werden, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts noch in den deutschen Anbaugebieten stattfand.

Zur Ernte, Ende August – Anfang September, zogen tausende Menschen – vor allem aus den Städten – in die Anbaugebiete zur „Hopfenpflücke“, auch „Hopfenzupfen“ genannt. Die Pflücke fand im Hopfengarten selbst statt.

Jeder Pflücker erhielt einen Holzschemel und eine sogn. „Metze“, d. h. einen Weidenkorb mit einem Hohlmaß von etwa 37 Litern. Der sogn. „Stangler“ riss mit seiner Stange die Reben vom Gerüst und legte sie vor die Pflücker. Sobald die Metze eines Pflückers voll war, erhielt dieser vom Bauern eine Blechmarke, die dann nach der Ernte in Geld umgetauscht werden konnte. Das Pflückgut musste sofort zum Bauernhof gefahren werden. Es wurde auf den Dachböden der Bauernhäuser zur Trocknung ausgebreitet. Heute noch sind an alten Bauernhöfen in den Anbaugebieten die teils mehrstöckigen Dachböden zu sehen.

Das Hopfenzupfen war harte Arbeit, die von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang bei jedem Wetter stattfand. Aber das Arbeiten war auch begehrt, denn es brachte den Pflückern – sofern sie fleißig waren – einen guten Lohn. Zumal die Pflücker vom Bauern auch gut verköstigt wurden: „Bei einer guten Ernte wurde schon mal eine alte Kuh geschlachtet“, so erzählt Heinrich Johann Barth, früherer Besitzer des „Barth-Hofes“ in der Hallertau.

Die Hopfenernte heute – Pflückmaschine und Bandtrockner

Die Bestrebungen die Hopfenpflücke durch Maschinen zu ersetzen, gab es schon in den Zeiten, als es noch genügend Arbeitskräfte für die Hopfenernte gab.

Als „erste Hopfenpflückmaschine“ gilt eine Art Waschmaschine, die sich ein Hersbrucker Mechaniker als Reichspatent erteilen ließ (aus: E. Pfeiffer, Alt-Hersbruck 1979, S. 79). Auf dem abgebildeten Foto ist keine Jahreszahl angegeben. Bewertet man die Details des Fotos, so z. Bsp.: die Bekleidung der dargestellten Personen, dürften die Aufnahmen um das Jahr 1900 gemacht worden sein.

Mitte des 20. Jhd., ersetzten dann Pflückmaschinen die etwa 80.000 zusätzlichen Arbeitskräfte, die allein in der Hallertau benötigt wurden. Die erste Pflückmaschine in der Hallertau wurde im Jahr 1955 aus England eingeführt.

Nach der Pflücke muss der Hopfen sofort getrocknet werden. Dies geschieht durch die sogn. Bandtrockner, die die frühere Hopfendarre bzw. das Trocknen des Hopfens auf den Dachböden der Bauernhäuser ersetzten. Beim Bandtrockner handelt es sich um eine „ununterbrochene Arbeitsweise“: hier befinden sich „3 übereinander liegende Bänder, die den Hopfen in ganz geringer Geschwindigkeit durch den Bandtrockner führen“ (Kohlmann, Kastner, Kamm, S 144). Im Bandtrockner wird der Hopfen von etwa 80 % Wassergehalt bei der Ernte auf 12 % reduziert. Nach einer Ruhezeit, in der Fachsprache „Konditionierung“ ist der Hopfen „sackreif“, d.h. er kann sein Gütesiegel mit der sogn. Begleiturkunde erhalten.

Pflückmaschine und Bandtrockner stehen zur Bearbeitung des geernteten Hopfens in den Gebäuden des Bauernhofes.

Bei der vorangegangenen Ernte im Hopfenfeld werden die Reben mit dem Aufleitdraht – an dem sie sich während des Wachstums hochgerankt haben – an der Ober- und Unterseite abgeschnitten. Die Rebe fällt dann auf den mitgeführten Hänger des Traktors; ist dieser voll, so wird die Ernte sofort in den Hof des Pflanzers zur Pflücke und zur Trocknung gefahren.

Die Vermarktung des Hopfens

Nach der Trocknung wird die Pflücke in Säcke, sogn. Landballen, abgefüllt. In Deutschland fährt der Pflanzer die Ernte dann zur amtlichen Siegelstelle, wo der Landballen sein Siegel und die dazugehörige Siegelurkunde erhält. Das Siegel beurkundet die Herkunft des Hopfens, die -urkunde zusätzlich Jahrgang und Gewicht. Der Hopfen ist damit freigegeben zur Vermarktung.

Bei der Vermarktung des Hopfens unterscheidet man zwischen Frei- und Vertragshopfen. Dies gilt sowohl in den Kaufbeziehungen zwischen Pflanzer und Hopfenhändler, als auch zwischen Händler und den Handelskunden, zumeist den Brauereien. Beim Vertragshopfen werden längerfristige Kontrakte zu einem festgelegten Preis, einer festgelegten Sorte und einer festgelegten Menge geschlossen. Der nicht vertragsmäßig gebundene Hopfen wird dann am Frei- oder „Spotmarkt“ angeboten. Die Preise des „Spotmarktes“ beeinflussen wiederum die Notierung des längerjährigen Vertragmarktes.